Fritz und Margarete Joseph-Stiftung 

für spastisch behinderte Kinder 

Förderbedingungen

Bei Förderanträgen für spastisch behinderte Kinder müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Nachweis der spastischen Erkrankung
  2. ärztliche Empfehlung für die Therapie oder die Beschaffung eines Therapiemittels
  3. Nachweis, dass Sozialhilfeträger oder Krankenkassen die Therapie oder das Therapiemittel nicht finanzieren
  4. Nachweis der Bedürftigkeit
  5. Kostenvoranschlag

Über eine gemeinnützige Trägerorganisation kann eine Förderung in der Regel nur erfolgen, wenn von dieser Organisation nachgewiesen werden kann, dass die gewährten Mittel einem spastisch gelähmten Kind als Einzelfallzuwendung unmittelbar zukommen.

Ein Rechtsanspruch auf Zuerkennung oder Fortzahlung einer bereits zuerkannten Unterstützung besteht nicht.

Spenden

Die Stiftung nimmt gerne Spenden entgegen und benennt hierfür auf Anfrage ein Spendenkonto der Stiftung.